Saarland1: JagdrechtSL-SL1-101-2025

<p>Welche Aussage ist <u>falsch</u>? Das Gesetz zur Jagd und zum Wildtiermanagement (SJG) soll insbesondere dazu dienen,</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: die Durchführung der Jagd möglichst ungefährlich zu organisieren.

  • A)die Durchführung der Jagd möglichst ungefährlich zu organisieren
  • B)die Jagd als eine in Jahrhunderten gewachsene Nutzung der Natur zu ordnen und weiterzuentwickeln
  • C)die jagdlichen Interessen mit öffentlichen Belangen, insbesondere mit denen der Land-, Fischerei- und Forstwirtschaft, des Tier- und Naturschutzes, der Landschaftspflege und der naturverträglichen Erholung auszugleichen
  • D)den Wildbestand in seinem natürlichen Artenreichtum gesund und artgerecht zu erhalten und zu fördern, sowie seine natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern und zu verbessern
  • E)den Wildbestand so zu regeln, dass eine Beeinträchtigung der natürlichen Vielfalt von Flora und Fauna möglichst vermieden wird.

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