Saarland1: JagdrechtSL-SL1-46-2025

<p>Welche Aussage ist <u>falsch</u>? Der Jagdschein muss versagt werden</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Personen unter 18 Jahren.

  • A)Personen unter 18 Jahren
  • B)Personen, die nicht die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung besitzen
  • C)Personen, denen der Jagdschein entzogen ist, während der Dauer der Entziehung oder während einer Sperre für die Wiedererteilung des Jagdscheins
  • D)Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen
  • E)Personen, die die Jägerprüfung nicht bestanden haben.

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