Saarland1: JagdrechtSL-SL1-51-2025

<p>Welche Aussage ist <u>falsch</u>? Die Jagdbehörde kann ganz oder teilweise für befriedet erklären</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Friedhöfe.

  • A)öffentliche Anlagen
  • B)Friedhöfe
  • C)Naturschutzgebiete
  • D)vollständig eingefriedete Grundflächen, die durch Einzäunung oder auf andere Weise gegen den Zutritt von Menschen abgeschlossen und deren Eingänge absperrbar sind und keine Einsprünge besitzen
  • E)geschlossene Gewässer im Sinne des Fischereirechts einschließlich der darin liegenden Inseln im Einvernehmen mit der unteren Fischereibehörde.

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