Saarland1: JagdrechtSL-SL1-11-2025

<p>Welche Aussage ist <u>falsch</u>? Gemeinschaftliche Jagdbezirke können verpachtet werden durch</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: gesetzliche oder behördliche Anordnung.

  • A)öffentliche Ausbietung im Wege der Versteigerung durch Zuschlag auf mündliche Gebote
  • B)öffentliche Ausbietung im Wege der Versteigerung auf schriftliche Gebote
  • C)freihändige Vergabe
  • D)Verlängerung des laufenden Pachtverhältnisses
  • E)gesetzliche oder behördliche Anordnung.

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