Saarland1: JagdrechtSL-SL1-68-2025

<p>Welche Aussage ist <u>falsch</u>? Hochsitze sind das Aushängeschild des Reviers.</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Hochsitze, wie auch andere Ansitzeinrichtungen, Fütterungsanlagen und Kirrungen dürfen auch ohne Erlaubnis des Grundeigentümers oder Jagdausübungsberechtigten betreten werden.

  • A)Sie müssen sich nach Art und Maß in die Eigenart der Landschaft einfügen
  • B)Hochsitze sind nur zulässig, wenn der jagdlich notwendige Zweck nicht überschritten wird
  • C)Hochsitze, wie auch andere Ansitzeinrichtungen, Fütterungsanlagen und Kirrungen dürfen auch ohne Erlaubnis des Grundeigentümers oder Jagdausübungsberechtigten betreten werden
  • D)Hochsitze sind in Naturschutzgebieten nur in Holzbauweise gestattet
  • E)Kanzeln dürfen auch außerhalb von Naturschutzgebieten nur in Holzbauweise errichtet werden.

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