Saarland1: JagdrechtSL-SL1-62-2025

<p>Welche Aussage ist <u>falsch</u>? Keiner Schießerlaubnis bedarf</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: der Eigentümer eines Hausgartens beim Schuss auf Haarraubwild und Wildkaninchen.

  • A)der Jäger bei befugter Jagdausübung
  • B)der Jagdschutzberechtigte bei der Ausübung des Jagdschutzes
  • C)der Jäger beim Anschießen und Einschießen von Jagdwaffen im Revier
  • D)der Eigentümer eines Hausgartens beim Schuss auf Haarraubwild und Wildkaninchen
  • E)wer in den Fällen der Notwehr oder des Notstandes schießt.

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