Saarland1: JagdrechtSL-SL1-34-2025

<p>Welche Aussage ist <u>falsch</u>?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: der Grundeigentümer darf das Jagdrecht stets ausüben.

  • A)Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen
  • B)der Grundeigentümer darf das Jagdrecht stets ausüben
  • C)das Jagdausübungsrecht ist die Befugnis, das Jagdrecht in einem Jagdbezirk tatsächlich auszuüben, es enthält also die Befugnis, in einem Jagdbezirk Wild zu hegen, zu bejagen und sich anzueignen
  • D)die Jagdausübung umfasst das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild
  • E)mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.

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