Saarland1: JagdrechtSL-SL1-37-2025

<p>Welche Aussage ist <u>falsch</u>?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: ein einzelner Miteigentümer eines Eigenjagdbezirks kann einem Jagdgast, der einen gültigen Jagdschein besitzt, eine Jagderlaubnis erteilen.

  • A)Entgeltliche Jagderlaubnisscheine dürfen nur insoweit erteilt werden, wie noch Pächter zulässig sind
  • B)unentgeltliche Jagderlaubnisscheine dürfen bis zur Höhe der zulässigen Gesamtzahl der Pächter erteilt werden
  • C)unentgeltliche Jagderlaubnisscheine, die an ortsansässige Jagdgäste erteilt werden, werden nur zur Hälfte berücksichtigt
  • D)unentgeltliche Jagderlaubnisscheine, die an Jagdgenossen erteilt werden, werden nur zur Hälfte berücksichtigt
  • E)ein einzelner Miteigentümer eines Eigenjagdbezirks kann einem Jagdgast, der einen gültigen Jagdschein besitzt, eine Jagderlaubnis erteilen.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Saarland – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten