Saarland1: JagdrechtSL-SL1-39-2025

<p>Welche Aussage ist <u>falsch</u>?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: zuständiger Träger für den Jagdbereich ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft.

  • A)Die gesetzliche Unfallversicherung ist im Sozialgesetzbuch VII geregelt
  • B)in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht Zwangsmitgliedschaft
  • C)Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • D)die gesetzliche Unfallversicherung umfasst alle Unternehmen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, die private Eigenjagd und Pachtjagd gilt als Unternehmen in diesem Sinne
  • E)zuständiger Träger für den Jagdbereich ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft.

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