Saarland1: JagdrechtSL-SL1-43-2025

<p>Welche Aussage ist <u>falsch</u>?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Schwarzwildablenkungsfütterungen bedürfen keiner Erlaubnis.

  • A)Schwarzwildablenkungsfütterungen bedürfen keiner Erlaubnis
  • B)das Erlegen von Schwarzwild an Ablenkungsfütterungen ist verboten
  • C)Kirrungen zum Zweck der Erlegung von Schwarzwild und Rehwild sind keine Fütterungen und mit Einschränkungen zulässig
  • D)in Notzeiten darf Schalenwild nur mit Erlaubnis oder auf Anordnung der Jagdbehörde gefüttert werden
  • E)Fütterungen von Schalenwild sind grundsätzlich verboten.

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