Saarland1: JagdrechtSL-SL1-65-2025

<p>Welche Aussage ist <u>falsch</u>?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: die Anzeige einer Straftat der Wilderei kann nur schriftlich angebracht werden.

  • A)Eine Strafanzeige ist die Mitteilung über den Verdacht einer Straftat an die Strafverfolgungsbehörden
  • B)die Anzeige einer Straftat der Wilderei kann nur schriftlich angebracht werden
  • C)die Anzeige einer Straftat der Wilderei kann bei der Staatsanwaltschaft angebracht werden
  • D)die Anzeige einer Straftat der Wilderei kann bei den Behörden und Beamten des Polizeidienstes angebracht werden
  • E)die Anzeige einer Straftat der Wilderei kann bei den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden.

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