Saarland1: JagdrechtSL-SL1-104-2025

<p>Welche Aussage ist <u>falsch</u>?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: die Jagderlaubnis kann von einem der Mitpächter erteilt und von diesem allein auch zurückgenommen werden.

  • A)Die Jagderlaubnis kann von Mitpächtern nur gemeinsam erteilt werden
  • B)die Jagderlaubnis kann von Mitpächtern nur gemeinsam zurückgenommen werden
  • C)die Jagderlaubnis kann von einem der Mitpächter erteilt und von diesem allein auch zurückgenommen werden
  • D)die Jagderlaubnis bedarf der Schriftform, sofern der Jagdgast die Jagd ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten oder des für den Jagdbezirk bestätigten Jagdaufsehers ausübt
  • E)die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheins ist der Jagdbehörde unverzüglich anzuzeigen.

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