Saarland1: JagdrechtSL-SL1-149-2025

<p>Welche Aussage ist <u>falsch</u>?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Ein bestätigter Jagdaufseher hat immer die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten.

  • A)Ein bestätigter Jagdaufseher hat immer die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten
  • B)zur Jagdaufseherprüfung werden nur Personen zugelassen, die jagdpachtfähig sind
  • C)die Bestätigung eines Jagdaufsehers wird nur erteilt, wenn keine Bedenken gegen die Person und die Zuverlässigkeit des Jagdaufsehers bestehen
  • D)bei Jagdbezirken über 1.000 Hektar soll der Jagdaufseher Berufsjäger sein
  • E)die fachliche Eignung als Jagdaufseher wird nachgewiesen durch die Jagdaufseherprüfung, bei Berufsjägern und forstlich ausgebildeten Personen durch eine bestandene Fach- prüfung auf dem Gebiet des Jagdwesens.

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