Saarland1: JagdrechtSL-SL1-187-2025

<p>Welche Aussage ist <u>falsch</u>?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: bei der Verpachtung durch öffentliche Ausbietung anlässlich einer Versteigerung darf ein Zuschlag nur auf schriftliche Gebote erfolgen.

  • A)Gemeinschaftliche Jagdbezirke können durch Verlängerung des laufenden Pachtverhältnisses verpachtet werden
  • B)gemeinschaftliche Jagdbezirke können durch öffentliche Ausbietung verpachtet werden
  • C)gemeinschaftliche Jagdbezirke können durch freihändige Vergabe verpachtet werden
  • D)bei der Verpachtung durch öffentliche Ausbietung anlässlich einer Versteigerung darf ein Zuschlag nur auf schriftliche Gebote erfolgen
  • E)die Verpachtung durch öffentliche Ausbietung kann im Wege der Versteigerung durch Zuschlag auf mündliche oder schriftliche Gebote erfolgen.

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