Saarland2: WildtierkundeSL-SL2-200-2025

<p>Welche Aussage ist <u>falsch</u>?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Beim Auftreten von Wildseuchen ist die Oberste Jagdbehörde Ansprechpartner für die Jägerschaft.

  • A)Beim Auftreten von Wildseuchen ist die Oberste Jagdbehörde Ansprechpartner für die Jägerschaft
  • B)die „unschädliche Beseitigung“ von tot aufgefundenem Wild erfolgt in der Tierkörperverwertung oder durch ausreichend tiefes Vergraben außerhalb von Wasserschutzgebieten
  • C)zur Untersuchung eines tollwutverdächtigen Fuchses muss das ganze Tier zur Untersuchungsbehörde verbracht werden
  • D)eine Trichinenschau muss bei allen Fleisch- und Allesfressern, die dem menschlichen Verzehr zugeführt werden, stattfinden
  • E)Tollwut und Brucellose gehören zu den Zoonosen.

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