Saarland1: JagdrechtSL-SL1-7-2025

<p>Welche Aussage ist <u>falsch</u>? Zu den befriedeten Bezirken gehören immer</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: öffentliche Anlagen.

  • A)Gebäude, Hofräume und die unmittelbar an eine Behausung anstoßenden eingefriedeten Hausgärten
  • B)Friedhöfe
  • C)Zoos und angezeigte Tiergehege gemäß §§ 42 und 43 des Bundesnaturschutzgesetzes
  • D)Bundesautobahnen
  • E)öffentliche Anlagen.

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