Saarland1: JagdrechtSL-SL1-3-2025

<p>Welche Aussage über das Jagdrecht ist <u>falsch</u>?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: das Jagdrecht kann in Deutschland im Lizenzsystem ausgeübt werden.

  • A)Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu
  • B)das Jagdrecht kann als selbständiges dingliches Recht nicht begründet werden
  • C)auf Flächen, an denen kein Eigentum begründet ist, steht das Jagdrecht den Ländern zu
  • D)das Jagdrecht kann in Deutschland im Lizenzsystem ausgeübt werden
  • E)das Jagdrecht darf nur in Jagdbezirken nach Maßgabe der §§ 4 ff. BJG ausgeübt werden.

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