Saarland1: JagdrechtSL-SL1-23-2025

<p>Welche Aussage über die Jagdgenossenschaft ist <u>falsch</u>?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Ihr gehören auch Eigentümer befriedeter Bezirke an.

  • A)Ihr gehören auch Eigentümer befriedeter Bezirke an
  • B)die Jagdgenossenschaft ist rechtlich eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie hat daher eigene Rechte und Pflichten
  • C)sie besteht aus den Eigentümern der bejagbaren Grundflächen, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören
  • D)Organe der Jagdgenossenschaft sind der Jagdvorstand und die Genossenschaftsversammlung
  • E)der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Er führt die laufenden Geschäfte.

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