Saarland1: JagdrechtSL-SL1-138-2025

<p>Welche Aussage über Jagdeinrichtungen ist <u>falsch</u>?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Ansitzeinrichtungen dürfen auch auf land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken ohne Einwilligung des Eigentümers und des Nutzungsberechtigten errichtet werden.

  • A)Hochsitze sind nur zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß in die Eigenart der Landschaft einfügen
  • B)Hochsitze sind nur zulässig, wenn der jagdlich notwendige Zweck nicht überschritten wird
  • C)Kanzeln dürfen nur in Holzbauweise errichtet werden
  • D)in Naturschutzgebieten dürfen feste jagdliche Einrichtungen nur in Holzbauweise errichtet werden
  • E)Ansitzeinrichtungen dürfen auch auf land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken ohne Einwilligung des Eigentümers und des Nutzungsberechtigten errichtet werden.

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