Saarland1: JagdrechtSL-SL1-18-2025

<p>Welche Aussage zur vorläufigen Festnahme ist <u>falsch</u>?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Das Recht zur vorläufigen Festnahme gilt als Jedermannsrecht, auch wenn der Täter persönlich bekannt ist oder sich ausweisen kann.

  • A)Das Recht zur vorläufigen Festnahme gilt als Jedermannsrecht, auch wenn der Täter persönlich bekannt ist oder sich ausweisen kann
  • B)der Täter muss auf frischer Tat angetroffen oder verfolgt werden
  • C)Tat in diesem Sinne muss eine Straftat sein
  • D)der Täter muss der Flucht verdächtig sein, oder seine Identität kann nicht sofort festgestellt werden
  • E)zur vorläufigen Festnahme reicht z. B. die Formulierung aus: „Ich habe Sie beim Wildern beobachtet, sie sind hiermit vorläufig festgenommen“.

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