Saarland4: Hege & NaturschutzSL-SL4-49-2025

<p>Welche der nachgenannten Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen ist <u>kein</u> Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung, soweit dabei die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden.

  • A)Die Erkundung, Abbau oder Gewinnung von Bodenschätzen und anderen Bodenbestandteilen im Tagebau
  • B)der Bau, das Verlegen oder wesentliche Änderungen von Produkt- sowie Ver- oder Entsorgungsleitungen, Sende- und Leitungsmasten sowie Windkraftanlagen im Außenbe- reich
  • C)der Ausbau von Gewässern
  • D)die dauerhafte Beseitigung von Hecken, Gehölz- und Streuobstbeständen in der freien Landschaft
  • E)die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung, soweit dabei die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden.

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