Saarland5: WaffenSL-SL5-200-2025

<p>Welche der nachstehend aufgeführten Sicherheitsbestimmungen aus den VSG der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (ehemals Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft UVV-Jagd“) ist <u>falsch</u>?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: außerhalb der tatsächlichen Jagdausübung haben die Repetierer Modell Mauser 98 den Vorteil, dass die Patronen im Magazinschacht der Waffe verbleiben dürfen.

  • A)Beim Besteigen von Fahrzeugen und während der Fahrt muss die Schusswaffe entladen sein
  • B)Beim Besteigen oder Verlassen eines Hochsitzes, beim Überwinden von Hindernissen oder in ähnlichen Gefahrenlagen müssen die Läufe (Patronenlager) entladen sein
  • C)außerhalb der tatsächlichen Jagdausübung haben die Repetierer Modell Mauser 98 den Vorteil, dass die Patronen im Magazinschacht der Waffe verbleiben dürfen
  • D)ein Durchziehen mit der Schusswaffe durch die Schützen- oder Treiberlinie ist unzulässig
  • E)Durchgeh- und Treiberschützen dürfen während des Treibens nur entladene Schusswaffen mitführen. Dies gilt nicht für Feldstreifen und Kesseltreiben.

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