Saarland3: Jagdbetrieb & JagdhundeSL-SL3-36-2025

<p>Zu den besonderen Jagdlichen Einrichtungen gem. SJG zählen <u>nicht</u></p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Schlafbäume.

  • A)Jagdschirme
  • B)Ansitzeinrichtungen
  • C)Schlafbäume
  • D)Salzlecken
  • E)Fütterungseinrichtungen und Wildäcker.

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