Saarland1: JagdrechtSL-SL1-31-2025

Ringeltauben haben Jagdzeit

Kurze Antwort

Ringeltauben haben vom 01.09. bis zum 20.02. Jagdzeit.

  • A)überhaupt nicht
  • B)vom 01.09. – 20.02.
  • C)vom 01.01. – 30.03.
  • D)vom 01.03. – 15.05.
  • E)im ganzen Jahr.
Erklärung

Die Ringeltaube ist eine Wildtaube und unterliegt dem Jagdrecht. Ihre Jagdzeit beträgt vom 1. September bis 20. Februar; die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.

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