Saarland3: Jagdbetrieb & JagdhundeSL-SL3-12-2025

Schalenwildfütterungen dürfen im Saarland beschickt werden

Kurze Antwort

Richtig ist: in Notzeiten, jedoch nur mit Erlaubnis oder auf Anordnung der Jagdbehörde.

  • A)jederzeit
  • B)nur wenn der Boden ganz oder teilweise mit Schnee bedeckt ist
  • C)in Notzeiten, jedoch nur mit Erlaubnis oder auf Anordnung der Jagdbehörde
  • D)nur bei gefrorenem Boden
  • E)nie.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Saarland – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Schalenwildfütterungen dürfen im Saarland beschickt werden | Jägerprüfung Saarland – GrünesAbi | GrünesAbi