Saarland5: WaffenSL-SL5-61-2025

Sind Selbstladeflinten in Deutschland für Jagdzwecke zugelassen?

Kurze Antwort

Selbstladeflinten sind für Jagdzwecke zugelassen, wenn sie insgesamt mit höchstens drei Patronen geladen sind.

  • A)nein
  • B)ja, alle
  • C)ja, wenn sie insgesamt mit maximal drei Patronen geladen sind
  • D)ja, wenn sie lediglich fünfschüssig sind
  • E)nein, Selbstladeflinten sind Vollautomaten und als solche zur jagdlichen Verwendung nicht zugelassen.
Erklärung

Selbstladeflinten sind halbautomatische Waffen und keine Vollautomaten. Bei der Jagdausübung darf die Waffe insgesamt höchstens drei Patronen aufnehmen beziehungsweise geladen haben.

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