Kurze Antwort
Selbstladeflinten sind für Jagdzwecke zugelassen, wenn sie insgesamt mit höchstens drei Patronen geladen sind.
Selbstladeflinten sind halbautomatische Waffen und keine Vollautomaten. Bei der Jagdausübung darf die Waffe insgesamt höchstens drei Patronen aufnehmen beziehungsweise geladen haben.
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