Saarland4: Hege & NaturschutzSL-SL4-51-2025

Tiergehege müssen

Kurze Antwort

Tiergehege müssen bei der Obersten Naturschutzbehörde angezeigt werden.

  • A)von der Unteren Jagdbehörde genehmigt werden
  • B)von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt werden
  • C)von der Obersten Naturschutzbehörde genehmigt werden
  • D)bei der Obersten Naturschutzbehörde angezeigt werden
  • E)weder genehmigt, noch angezeigt werden.
Erklärung

Nach den prüfungsrelevanten Vorgaben sind Tiergehege anzeigepflichtig bei der obersten Naturschutzbehörde, eine Genehmigungspflicht durch Jagd- oder Naturschutzbehörden besteht hierfür nicht. Dadurch wird die naturschutzfachliche Aufsicht sichergestellt.

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