Kurze Antwort
Tiergehege müssen bei der Obersten Naturschutzbehörde angezeigt werden.
Nach den prüfungsrelevanten Vorgaben sind Tiergehege anzeigepflichtig bei der obersten Naturschutzbehörde, eine Genehmigungspflicht durch Jagd- oder Naturschutzbehörden besteht hierfür nicht. Dadurch wird die naturschutzfachliche Aufsicht sichergestellt.
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