Saarland1: JagdrechtSL-SL1-83-2025

Von dem Verbot, die Jagd auf Haarwild zur Nachtzeit auszuüben, ist im Saarland ausgenommen

Kurze Antwort

Im Saarland ist das Wildkaninchen vom grundsätzlichen Verbot der Jagdausübung auf Haarwild zur Nachtzeit ausgenommen.

  • A)Rehwild
  • B)Feldhase
  • C)Damwild
  • D)Muffelwild
  • E)Wildkaninchen.
Erklärung

Rehwild, Feldhase, Damwild und Muffelwild dürfen zur Nachtzeit grundsätzlich nicht bejagt werden. Das Wildkaninchen bildet hierbei die genannte Ausnahme.

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