Kurze Antwort
Im Saarland ist das Wildkaninchen vom grundsätzlichen Verbot der Jagdausübung auf Haarwild zur Nachtzeit ausgenommen.
Rehwild, Feldhase, Damwild und Muffelwild dürfen zur Nachtzeit grundsätzlich nicht bejagt werden. Das Wildkaninchen bildet hierbei die genannte Ausnahme.
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