Saarland4: Hege & NaturschutzSL-SL4-18-2025

Wann ist die Fütterung des Schalenwildes erlaubt?

Kurze Antwort

Die Fütterung von Schalenwild ist grundsätzlich verboten und nur in Notzeiten zulässig, wenn sie von der zuständigen Jagdbehörde erlaubt oder angeordnet wurde.

  • A)Vom Fütterungsverbot gibt es keine Ausnahme
  • B)in der vegetationsarmen Zeit
  • C)nach dem Einbringen der Feldfrüchte im Herbst
  • D)bei Wildschäden durch zu hohe Wilddichten
  • E)in Notzeiten, mit Erlaubnis oder auf Anordnung der Jagdbehörde.
Erklärung

Bundes- und Landesrecht sehen ein generelles Fütterungsverbot vor. Ausnahmen gelten bei ausgerufenen Notzeiten; dann darf bzw. muss gefüttert werden, in der Regel nur nach Anzeige/Genehmigung oder auf behördliche Anordnung. Regeln können je nach Bundesland variieren.

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