Saarland4: Hege & NaturschutzSL-SL4-18-2025

Wann ist die Fütterung des Schalenwildes erlaubt?

Kurze Antwort

Richtig ist: in Notzeiten, mit Erlaubnis oder auf Anordnung der Jagdbehörde.

  • A)Vom Fütterungsverbot gibt es keine Ausnahme
  • B)in der vegetationsarmen Zeit
  • C)nach dem Einbringen der Feldfrüchte im Herbst
  • D)bei Wildschäden durch zu hohe Wilddichten
  • E)in Notzeiten, mit Erlaubnis oder auf Anordnung der Jagdbehörde.

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