Saarland1: JagdrechtSL-SL1-21-2025

Wann ist die Verwendung bzw. Nutzung einer künstlichen Lichtquelle erlaubt?

Kurze Antwort

Richtig ist: ein Jäger erlegt an einer Kirrung einen Frischling unter Zuhilfenahme einer Taschenlampe, die nicht mit der Schusswaffe verbunden ist.

  • A)Auf einem Waldweg wird ein Reh vom Scheinwerfer eines herannahenden Fahrzeugs beleuchtet. Der Jagdausübende nutzt diese Gelegenheit und erlegt das Reh, ohne dass der Straßenverkehr gefährdet wird
  • B)ein Jäger erlegt im Lichtschein einer nahen Flutlichtanlage ein Stück Damwild
  • C)ein Hochofenabstich ermöglich es dem Jäger, einen ranzenden Fuchs zu erlegen
  • D)ein Jäger erlegt an einer Kirrung einen Frischling unter Zuhilfenahme einer Taschenlampe, die nicht mit der Schusswaffe verbunden ist
  • E)am Dorfrand wird im Schein der Ortsbeleuchtung ein Kaninchen erlegt.

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