Kurze Antwort
Eine künstliche Lichtquelle darf beim Erlegen von Schwarzwild verwendet werden, sofern sie nicht mit der Schusswaffe verbunden ist.
Künstliche Lichtquellen sind beim Fangen und Erlegen grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme gilt für Schwarzwild; eine nicht an der Schusswaffe befestigte Taschenlampe ist dabei zulässig.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.