Saarland1: JagdrechtSL-SL1-125-2025

Wann ist ein Jäger jagdpachtfähig?

Kurze Antwort

Richtig ist: wenn er Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines ist und vorher schon einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen hat.

  • A)Wenn er die Jägerprüfung bestanden hat
  • B)wenn er die Jägerprüfung bestanden und einen Jahresjagdschein gelöst hat
  • C)wenn er den 3. Jahresjagdschein gelöst hat
  • D)wenn er Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines ist und vorher schon einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen hat
  • E)wenn er Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines ist und vorher schon drei Jahresjagdscheine im In- und Ausland besessen hat.

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