Saarland3: Jagdbetrieb & JagdhundeSL-SL3-58-2025

Wann muss erlegtes Schalenwild, das für den menschlichen Verzehr vorgesehen ist, der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: bei erheblicher Abmagerung.

  • A)Wenn es nicht im Schuss tödlich zusammenbricht
  • B)bei erheblicher Abmagerung
  • C)in jedem Falle
  • D)wenn keine Kühleinrichtung vorhanden ist
  • E)wenn es nicht sofort dem Endverbraucher übergeben werden kann.

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