Saarland3: Jagdbetrieb & JagdhundeSL-SL3-58-2025

Wann muss erlegtes Schalenwild, das für den menschlichen Verzehr vorgesehen ist, der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden?

Kurze Antwort

Erlegtes Schalenwild ist der amtlichen Fleischuntersuchung zuzuführen, wenn bedenkliche Merkmale vorliegen, insbesondere bei erheblicher Abmagerung.

  • A)Wenn es nicht im Schuss tödlich zusammenbricht
  • B)bei erheblicher Abmagerung
  • C)in jedem Falle
  • D)wenn keine Kühleinrichtung vorhanden ist
  • E)wenn es nicht sofort dem Endverbraucher übergeben werden kann.
Erklärung

Erhebliche Abmagerung ist ein bedenkliches Merkmal nach Tier-LMHV Anlage 4 Nr. 1.3. Liegen solche Merkmale vor und ist das Wild für den menschlichen Verzehr bestimmt, ist die amtliche Fleischuntersuchung verpflichtend. Regulations may vary depending on the federal state.

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