Kurze Antwort
Erlegtes Schalenwild ist der amtlichen Fleischuntersuchung zuzuführen, wenn bedenkliche Merkmale vorliegen, insbesondere bei erheblicher Abmagerung.
Erhebliche Abmagerung ist ein bedenkliches Merkmal nach Tier-LMHV Anlage 4 Nr. 1.3. Liegen solche Merkmale vor und ist das Wild für den menschlichen Verzehr bestimmt, ist die amtliche Fleischuntersuchung verpflichtend. Regulations may vary depending on the federal state.
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