Saarland5: WaffenSL-SL5-199-2025

Was muss ein Jäger mit gültigem Jagdschein tun, wenn er einen neuen Drilling erworben hat?

Kurze Antwort

Richtig ist: er muss innerhalb von 2 Wochen die Ausstellung einer WBK oder die Eintragung in eine bereits erteilte WBK beantragen.

  • A)Er muss diesen unverzüglich in die Waffenbesitzkarte (WBK) eintragen lassen
  • B)er muss diesen innerhalb einer Woche in die WBK eintragen lassen
  • C)er muss innerhalb von 2 Wochen die Ausstellung einer WBK oder die Eintragung in eine bereits erteilte WBK beantragen
  • D)die Eintragung in die WBK muss innerhalb eines Monats erfolgen
  • E)er muss für jede neu erworbene Langwaffe unmittelbar nach Erwerb jeweils eine neue Waffenbesitzkarte beantragen.

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