Kurze Antwort
Die Rote Liste ist eine Aufstellung der im Landesgebiet verdrängten oder in ihrem Bestand gefährdeten Arten und Lebensgemeinschaften.
Rote Listen erfassen gefährdete und ausgestorbene Arten sowie Biotoptypen, dienen als Fachgutachten ohne Gesetzeskraft und werden u. a. bundes- und landesweit geführt. Sie unterstützen Entscheidungen in Naturschutz und Hege.
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