Saarland4: Hege & NaturschutzSL-SL4-46-2025

Was versteht man unter der ‘Roten Liste’?

Kurze Antwort

Die Rote Liste ist eine Aufstellung der im Landesgebiet verdrängten oder in ihrem Bestand gefährdeten Arten und Lebensgemeinschaften.

  • A)Sie ist ein Nachweis der vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten in den nach dem Naturschutzgesetz ausgewiesenen Schutzgebieten
  • B)sie ist eine Auflistung der verdrängten oder in ihrem Bestand gefährdeten Arten und Lebensgemeinschaften im Landesgebiet
  • C)es ist eine Zusammenstellung der gefährdeten Tiere und Pflanzen, die nach der Artenschutzverordnung unter besonderem Schutz stehen
  • D)es ist eine Zusammenstellung der besonders geschützten Arten einer Region
  • E)es ist eine Auflistung von Tierarten, die die natürliche Vegetation einer Region gefährden.
Erklärung

Rote Listen erfassen gefährdete und ausgestorbene Arten sowie Biotoptypen, dienen als Fachgutachten ohne Gesetzeskraft und werden u. a. bundes- und landesweit geführt. Sie unterstützen Entscheidungen in Naturschutz und Hege.

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