Saarland1: JagdrechtSL-SL1-1-2025

Welche Antwort ist falsch? Die Jagdausübung erstreckt sich nach dem Gesetz auf das

Kurze Antwort

Die Jagdausübung erstreckt sich nicht auf das Zerwirken von Wild.

  • A)Aufsuchen
  • B)Nachstellen
  • C)Erlegen
  • D)Zerwirken
  • E)Fangen von Wild.
Erklärung

Nach § 1 Abs. 4 BJagdG umfasst die Jagdausübung das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild. Das Zerwirken gehört nicht zur Jagdausübung.

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