Saarland1: JagdrechtSL-SL1-45-2025

Welche Antwort ist falsch? Gemäß § 1 Abs. 3 SJG hat die Jagd aus vernünftigem Grund zu erfolgen. Aus vernünftigem Grund geschieht die Jagdausübung insbesondere dann, wenn sie

Kurze Antwort

Falsch ist die Aussage, dass Jagdausübung der Verbreitung von Tierseuchen dient; dies ist kein vernünftiger Grund.

  • A)als nachhaltige naturnahe Landnutzung das erlegte Wild ganz oder in wesentlichen Teilen der menschlichen Nutzung zuführt
  • B)der Regulierung der jeweiligen Art dient
  • C)der Schadensvorbeugung oder –abwehr zugunsten der Landnutzungen dient
  • D)der Verbreitung von Tierseuchen dient
  • E)dem Jagdschutz dient.
Erklärung

Weidgerechte Jagd dient u. a. Hege, Bestandsregulierung, Schadensabwehr, Nutzung des Wildbrets und Jagdschutz. Die Förderung oder Verbreitung von Tierseuchen widerspricht Tierschutz, Seuchenhygiene und den Zielen des Jagdrechts.

Jägerprüfung Saarland – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten