Kurze Antwort
Falsch ist die Aussage, dass Jagdausübung der Verbreitung von Tierseuchen dient; dies ist kein vernünftiger Grund.
Weidgerechte Jagd dient u. a. Hege, Bestandsregulierung, Schadensabwehr, Nutzung des Wildbrets und Jagdschutz. Die Förderung oder Verbreitung von Tierseuchen widerspricht Tierschutz, Seuchenhygiene und den Zielen des Jagdrechts.
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