Saarland1: JagdrechtSL-SL1-109-2025

Welche Antwort ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: zur Nachsuche dürfen nur brauchbare Jagdhunde verwandt werden.

  • A)Zur Nachsuche auf Rot- und Schwarzwild dürfen nur Bayerische Gebirgsschweißhunde verwandt werden
  • B)zur Nachsuche auf Rot- und Schwarzwild dürfen nur Hannoversche Schweißhunde verwandt werden
  • C)zur Nachsuche auf Rot- und Schwarzwild dürfen nur zugelassene Schweißhunde verwandt werden
  • D)zur Nachsuche dürfen nur brauchbare Jagdhunde verwandt werden
  • E)bei der Such-, Stöber-, Drück- und Treibjagd dürfen nur noch läufige Hunde mitgeführt und verwendet werden.

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