Kurze Antwort
Auf der Brauchbarkeitsprüfung wird Stöbern nicht verlangt.
Die gesetzliche Brauchbarkeitsprüfung umfasst Gehorsam, Schussfestigkeit, Verlorenbringen (Haar- und Federwild), Schweißarbeit und Wasserarbeit. Stöbern gehört nicht zu den geforderten Fächern dieser Prüfung.
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