Kurze Antwort
Falsch ist die Aussage, dass alles Schalenwild sowie Auer-, Birk- und Rackelwild nur aufgrund und im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden darf.
Schwarzwild ist vom Abschussplan ausgenommen. Nach dem Bundesjagdgesetz gilt die Abschussplanpflicht für Schalenwild mit Ausnahme von Schwarzwild sowie für Auer-, Birk- und Rackelwild; die Länder können abweichende Regelungen treffen.
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