Saarland1: JagdrechtSL-SL1-111-2025

Welche Aussage bezüglich des Abschussplans ist falsch?

Kurze Antwort

Falsch ist die Aussage, dass alles Schalenwild sowie Auer-, Birk- und Rackelwild nur aufgrund und im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden darf.

  • A)In gemeinschaftlichen Jagdbezirken ist der Abschussplan vom Jagdausübungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand aufzustellen
  • B)innerhalb von Hegegemeinschaften ist den Abschussplänen eine Stellungnahme der Hegegemeinschaft beizufügen
  • C)alles Schalenwild sowie Auer-, Birk- und Rackelwild darf nur aufgrund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden
  • D)der Abschussplan für Schalenwild muss erfüllt werden
  • E)im Saarland muss der Jagdausübungsberechtigte nur für Rotwild sowie für Damwild innerhalb des Bewirtschaftungsgebietes für den Zeitraum eines Jagdjahres einen Abschussplan aufstellen
Erklärung

Schwarzwild ist vom Abschussplan ausgenommen. Nach dem Bundesjagdgesetz gilt die Abschussplanpflicht für Schalenwild mit Ausnahme von Schwarzwild sowie für Auer-, Birk- und Rackelwild; die Länder können abweichende Regelungen treffen.

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