Saarland5: WaffenSL-SL5-197-2025

Welche Aussage bezüglich „Jäger mit gültigem Jahresjagdschein“ ist falsch?

Kurze Antwort

Falsch ist die Aussage, dass ein Jäger mit gültigem Jahresjagdschein höchstens zwei Langwaffen erwerben darf.

  • A)Er darf höchstens 2 Langwaffen erwerben
  • B)ihm wird in der Regel ein Bedürfnis für 2 Faustfeuerwaffen eingeräumt
  • C)er darf Langwaffenmunition kaufen
  • D)um Faustfeuerwaffen-Munition zu erwerben, reicht sein Jagdschein allein nicht aus
  • E)der Jagdschein ersetzt nicht die WBK (Waffenbesitzkarte).
Erklärung

Jagdscheininhaber dürfen Langwaffen grundsätzlich in unbegrenzter Anzahl erwerben. Ohne besonderen Bedürfnisnachweis sind dagegen in der Regel zwei Faustfeuerwaffen vorgesehen.

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