Kurze Antwort
Falsch ist die Aussage, dass ein Jäger mit gültigem Jahresjagdschein höchstens zwei Langwaffen erwerben darf.
Jagdscheininhaber dürfen Langwaffen grundsätzlich in unbegrenzter Anzahl erwerben. Ohne besonderen Bedürfnisnachweis sind dagegen in der Regel zwei Faustfeuerwaffen vorgesehen.
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