Kurze Antwort
Die Aussage, dass im Saarland eingesetzte Lebendfallen mindestens alle drei Jahre amtlich funktionsgeprüft werden müssen, entspricht nicht den Vorschriften des SJG.
Diese Angabe zur dreijährigen Prüfungsfrist ist nach den Vorschriften des Saarländischen Jagdgesetzes nicht zutreffend. Die übrigen Aussagen entsprechen den genannten jagdrechtlichen Vorgaben.
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