Kurze Antwort
Falsch ist: „die Erlaubnis zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen wird in der Regel für die Dauer von 3 Jahren erteilt.“
Das Führen/Tragen (tatsächliche Gewalt außerhalb befriedeten Besitztums) erfordert einen Waffenschein, der maximal 3 Jahre gilt. Die WBK berechtigt zum Besitz und ist in der Regel unbefristet; Erwerbsvoreinträge sind befristet (meist 1 Jahr).
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