Saarland1: JagdrechtSL-SL1-13-2025

Welche Aussage ist falsch?

Kurze Antwort

Falsch ist: „die Erlaubnis zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen wird in der Regel für die Dauer von 3 Jahren erteilt.“

  • A)Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe wird durch eine Waffenbesitzkarte erteilt
  • B)die Waffenbesitzkarte wird für eine bestimmte Art, ein bestimmtes Kaliber und für eine bestimmte Anzahl von Schusswaffen erteilt
  • C)die Erlaubnis zum Erwerb von Waffen gilt für die Dauer eines Jahres
  • D)die Erlaubnis zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen wird in der Regel für die Dauer von 3 Jahren erteilt
  • E)Die Waffenbesitzkarte ist zum Besitz der Waffe in der Regel unbefristet gültig.
Erklärung

Das Führen/Tragen (tatsächliche Gewalt außerhalb befriedeten Besitztums) erfordert einen Waffenschein, der maximal 3 Jahre gilt. Die WBK berechtigt zum Besitz und ist in der Regel unbefristet; Erwerbsvoreinträge sind befristet (meist 1 Jahr).

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