Kurze Antwort
Falsch ist die Aussage, dass der Jagdpächter zu Beginn des Jagdjahres stets einen gültigen Jagdschein nachweisen muss.
Nachzuweisen ist, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines neuen Jagdscheins erfüllt sind, ein neuer Jagdschein erteilt wurde oder ein noch gültiger Dreijahresjagdschein besteht. Ein alleiniger Nachweis eines gültigen Jagdscheins ist daher nicht zwingend.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.