Saarland1: JagdrechtSL-SL1-34-2025

Welche Aussage ist falsch?

Kurze Antwort

Falsch ist, dass der Grundeigentümer das Jagdrecht stets ausüben darf.

  • A)Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen
  • B)der Grundeigentümer darf das Jagdrecht stets ausüben
  • C)das Jagdausübungsrecht ist die Befugnis, das Jagdrecht in einem Jagdbezirk tatsächlich auszuüben, es enthält also die Befugnis, in einem Jagdbezirk Wild zu hegen, zu bejagen und sich anzueignen
  • D)die Jagdausübung umfasst das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild
  • E)mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
Erklärung

Das Jagdrecht steht zwar dem Grundeigentümer zu, darf aber nur in einem ausreichend großen Jagdbezirk und mit gültigem Jagdschein ausgeübt werden. Jagdrecht und Jagdausübungsrecht sind daher nicht gleichzusetzen.

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