Kurze Antwort
Falsch ist die Aussage, dass laufende Jagdpachtverträge nicht auf kürzere Zeit verlängert werden dürfen.
Ein laufender Jagdpachtvertrag darf auch auf kürzere Zeit verlängert werden. Jagdpachtverträge sind schriftlich abzuschließen; die Mindestpachtdauer soll grundsätzlich neun Jahre betragen, und die Behörde kann den Vertrag binnen drei Wochen beanstanden.
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