Saarland1: JagdrechtSL-SL1-39-2025

Welche Aussage ist falsch?

Kurze Antwort

Falsch ist, dass die Verwaltungsberufsgenossenschaft der zuständige Träger für den Jagdbereich ist.

  • A)Die gesetzliche Unfallversicherung ist im Sozialgesetzbuch VII geregelt
  • B)in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht Zwangsmitgliedschaft
  • C)Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • D)die gesetzliche Unfallversicherung umfasst alle Unternehmen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, die private Eigenjagd und Pachtjagd gilt als Unternehmen in diesem Sinne
  • E)zuständiger Träger für den Jagdbereich ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft.
Erklärung

Zuständiger Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Jagd ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Jagdpächter, Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften gelten dabei als Unternehmer.

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