Kurze Antwort
Falsch ist, dass die Verwaltungsberufsgenossenschaft der zuständige Träger für den Jagdbereich ist.
Zuständiger Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Jagd ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Jagdpächter, Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften gelten dabei als Unternehmer.
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