Saarland1: JagdrechtSL-SL1-43-2025

Welche Aussage ist falsch?

Kurze Antwort

Falsch ist die Aussage, dass Schwarzwildablenkungsfütterungen keiner Erlaubnis bedürfen; sie sind in der Regel genehmigungspflichtig.

  • A)Schwarzwildablenkungsfütterungen bedürfen keiner Erlaubnis
  • B)das Erlegen von Schwarzwild an Ablenkungsfütterungen ist verboten
  • C)Kirrungen zum Zweck der Erlegung von Schwarzwild und Rehwild sind keine Fütterungen und mit Einschränkungen zulässig
  • D)in Notzeiten darf Schalenwild nur mit Erlaubnis oder auf Anordnung der Jagdbehörde gefüttert werden
  • E)Fütterungen von Schalenwild sind grundsätzlich verboten.
Erklärung

Ablenkfütterungen für Schwarzwild erfordern nach Landesrecht meist eine behördliche Genehmigung. Erlegung an Ablenkfütterungen ist unzulässig, Kirrungen sind keine Fütterungen und eingeschränkt erlaubt, Fütterungen in Notzeiten nur behördlich gestattet, grundsätzlich besteht Fütterungsverbot.

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