Kurze Antwort
Falsch ist die Aussage, dass Schwarzwildablenkungsfütterungen keiner Erlaubnis bedürfen; sie sind in der Regel genehmigungspflichtig.
Ablenkfütterungen für Schwarzwild erfordern nach Landesrecht meist eine behördliche Genehmigung. Erlegung an Ablenkfütterungen ist unzulässig, Kirrungen sind keine Fütterungen und eingeschränkt erlaubt, Fütterungen in Notzeiten nur behördlich gestattet, grundsätzlich besteht Fütterungsverbot.
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