Saarland1: JagdrechtSL-SL1-65-2025

Welche Aussage ist falsch?

Kurze Antwort

Falsch ist die Aussage, dass eine Strafanzeige wegen Wilderei nur schriftlich angebracht werden kann.

  • A)Eine Strafanzeige ist die Mitteilung über den Verdacht einer Straftat an die Strafverfolgungsbehörden
  • B)die Anzeige einer Straftat der Wilderei kann nur schriftlich angebracht werden
  • C)die Anzeige einer Straftat der Wilderei kann bei der Staatsanwaltschaft angebracht werden
  • D)die Anzeige einer Straftat der Wilderei kann bei den Behörden und Beamten des Polizeidienstes angebracht werden
  • E)die Anzeige einer Straftat der Wilderei kann bei den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden.
Erklärung

Eine Strafanzeige kann mündlich oder schriftlich erstattet werden. Sie ist unter anderem bei der Staatsanwaltschaft, der Polizei oder dem Amtsgericht möglich.

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