Kurze Antwort
Falsch ist die Aussage, dass das Sammeln der Eier von Ringel- und Türkentauben erlaubt ist.
Grundsätzlich ist das Ausnehmen von Gelegen verboten; das Sammeln dieser Eier kann nur ausnahmsweise von der zuständigen Behörde aus bestimmten Gründen erlaubt werden. Die übrigen Aussagen entsprechen § 22 BJagdG.
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