Saarland1: JagdrechtSL-SL1-76-2025

Welche Aussage ist falsch?

Kurze Antwort

Falsch ist die Aussage, dass das Sammeln der Eier von Ringel- und Türkentauben erlaubt ist.

  • A)Wild, für das eine Jagdzeit nicht festgesetzt ist, ist während des ganzen Jahres mit der Jagd zu verschonen
  • B)aus Gründen der Landeskultur können Schonzeiten für Wild gänzlich versagt werden
  • C)in Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elternteile, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden
  • D)das Ausnehmen der Gelege von Federwild ist verboten
  • E)das Sammeln der Eier von Ringel- und Türkentauben ist erlaubt.
Erklärung

Grundsätzlich ist das Ausnehmen von Gelegen verboten; das Sammeln dieser Eier kann nur ausnahmsweise von der zuständigen Behörde aus bestimmten Gründen erlaubt werden. Die übrigen Aussagen entsprechen § 22 BJagdG.

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