Saarland1: JagdrechtSL-SL1-104-2025

Welche Aussage ist falsch?

Kurze Antwort

Falsch ist, dass ein einzelner Mitpächter die Jagderlaubnis allein erteilen und zurücknehmen kann.

  • A)Die Jagderlaubnis kann von Mitpächtern nur gemeinsam erteilt werden
  • B)die Jagderlaubnis kann von Mitpächtern nur gemeinsam zurückgenommen werden
  • C)die Jagderlaubnis kann von einem der Mitpächter erteilt und von diesem allein auch zurückgenommen werden
  • D)die Jagderlaubnis bedarf der Schriftform, sofern der Jagdgast die Jagd ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten oder des für den Jagdbezirk bestätigten Jagdaufsehers ausübt
  • E)die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheins ist der Jagdbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Erklärung

Sind mehrere Personen jagdausübungsberechtigt und besteht keine abweichende Vereinbarung, müssen sämtliche Mitpächter der Erteilung und Rücknahme zustimmen. Die schriftliche Jagderlaubnis ist mitzuführen, wenn der Jagdgast ohne Begleitung jagt.

Jägerprüfung Saarland – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten