Kurze Antwort
Falsch ist, dass ein einzelner Mitpächter die Jagderlaubnis allein erteilen und zurücknehmen kann.
Sind mehrere Personen jagdausübungsberechtigt und besteht keine abweichende Vereinbarung, müssen sämtliche Mitpächter der Erteilung und Rücknahme zustimmen. Die schriftliche Jagderlaubnis ist mitzuführen, wenn der Jagdgast ohne Begleitung jagt.
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